Friedhöfe

Quelle: KG Elliehausen
Die Friedhöfe in Elliehausen und Esebeck sind Eigentum der Ev.-luth. Kirchengemeinde Elliehausen/Esebeck und werden vom Kirchenvorstand verwaltet. Der Friedhof in Esebeck wird zum Teil von der Stadt mitfinanziert.

Der Friedhof ist die Stätte der letzten Ruhe für die Toten der Gemeinde. Er ist ein Ort des stillen Gedenkens und der liebevollen Erinnerung. Er ist zugleich der Ort, an dem die christliche Glaubenshoffnung der Auferstehung zu einem unvergänglichen Leben verkündet wird.
Von allen Besuchern wird auf dem Friedhof ein der Würde des Ortes entsprechendes Verhalten erwartet.

Nutzungsbedingungen bei Grabstätten

Bei einem Bestattungsfall wird mit dem Erwerb der Grabstätte das Nutzungsrecht für die Ruhezeit von 25 Jahren (in Elliehausen) und 30 Jahren (in Esebeck) verliehen. Der Erwerb einer Grabstätte zu Lebzeiten ist nicht möglich.
In Elliehausen kann zwischen verschiedenen Grabstätten gewählt werden. Es gibt Reihengrab-, Wahlgrab- und Urnen-Rasen-Gemeinschaftsgrabstätten. In Esebeck existieren Wahlgrab- und Urnen-Rasen-Gemeinschaftsgrabstätten. Nähere Informationen zu den Unterschieden der Grabstätten können sie der jeweils aktuellen Friedhofsordnung, die im Pfarramt ausliegt und am Friedhof aushängt, entnehmen.
Das besondere einer Urnen-Rasen-Gemeinschafts-Grabstätte ist, dass es sich um eine Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung handelt. Auf einem großen Stein werden gemeinschaftlich auf gleich großen und gleich gestalteten Bronzeplaketten jeweils Name und Lebensdaten der Verstorbenen festgehalten. Die Position der Plaketten auf dem Stein gibt die Position der beigesetzten Urne auf dem Gräberfeld wider, die durch einen quadratischen Pflasterstein im Rasen markiert ist. Obwohl im Lauf der Zeit das Gras über die Grabstätte wächst, wird man sie doch immer identifizieren können. Die Rasenfläche sowie eine schmale Fläche am Stein, auf die man am Tag der Beisetzung einen Strauß ablegen kann, werden von der Friedhofsverwaltung gewartet.
Das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten endet mit Ablauf der Ruhezeit; bei Wahlgrabstätten kann es auf Antrag um 5 Jahre (in Elliehausen) und um 15 Jahre (in Esebeck) verlängert werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung auf einer Wahlgrabstätte beginnt für die gesamte Grabstätte eine erneute Ruhezeit.
Für die Anlage und Pflege der Grabstätten sind die jeweils Nutzungsberechtigten verantwortlich. Es gelten die Richtlinien der Friedhofsordnung.
Für eine Einebnung der Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit, bzw. der Entfernung der Grabmale während der Dauer des Nutzungsrechts an der Grabstätte, bedarf es einer Genehmigung des Kirchenvorstands.
Falls sie nähere Informationen zur Friedhofsgebührenordnung oder zu Gestaltungsrichtlinien haben möchten, verweisen wir auf folgenende Links:
Elliehausen
Esebeck
Anmeldung einer Bestattung auf dem Friedhof Elliehausen
Anmeldung einer Bestattung auf dem Friedhof Esebeck
Friedhofsordnung 2017 Elliehausen
2017-02-04_Friedhofsordnung_Elliehausen_für_Amtsblatt.pdf
Friedhofsordnung 2017 Esebeck
2017-02-04_Friedhofsordnung_Esebeck_für_Amtsblatt.pdf
Friedhofsgebührenordnung 2017 Elliehausen
Friedhofsgebührenordnung 2017 Esebeck
Gestaltungsrichtlinien Elliehausen
Gestaltungsrichtlinien Esebeck